Achtung: Gas- und Ölheizungen dürfen weiterhin eingebaut werden!
Aktuell erreichen uns regelmäßig Anrufe, in denen man uns erzählt, dass man seit Mitte Oktober keine Gas- und Ölheizungen mehr einbauen darf.
Das ist nicht wahr!
Es herrscht momentan große Verunsicherung weil zum Beispiel in den Medien vermeintliche Experten interviewt werden, welche genau diese Behauptung aufstellen. Es gibt sogar am Markt Energieberater und Schornsteinfeger, die genau in die gleiche Kerbe schlagen.
Aus diesem Grund hier eine Klarstellung:
Seit dem 01.01.2024 dürfen in Neubauten in ausgewiesenen Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, welche über 65% erneuerbare Energien nutzen.
Bis die regionale Wärmeplanung steht, dürfen also weiterhin Gas- und Ölheizungen verbaut werden! Allerdings muss der Betreiber der Anlage ab 2029 einen „Biogas Tarif“ abschließen oder im Falle einer Ölheizung „Bio-Öl“ tanken. Die Anteile an Biogas und Bioöl steigen langsam an:
⇒ ab 2029 auf 15%,
⇒ ab 2035 auf 30%
⇒ ab 2040 auf 60%.
Bei Abschluss eines Biogas Tarifes muss nicht zwangsläufig gleich Biogas aus der Gassteckdose kommen. Es ist vergleichbar mit einem „Öko-Stromtarif“. Wenn dies doch irgendwann der Fall sein sollte, sind unsere Geräte bereits heute schon fähig 100 % Biogas zu verbrennen.
Informieren Sie sich bitte in Ihrer jeweiligen Region, ob und wann dort eine regionale Wärmeplanung besteht, bzw. bestehen wird. Hier hat der Gesetzgeber den Kommunen Fristen gesetzt bis wann diese eine Wärmeplanung vorweisen müssen:
⇒Kommunen >100.000 Einwohner bis 2026
⇒Kommunen <100.000 Einwohner bis 2028
Hier erhalten Sie das Beratungsprotokoll, aus welchem die wichtigsten Informationen hervorgehen und ein nützliches Dokument mit Fragen und Antworten zum GEG:
⇒Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)
⇒BMWK GEG-Infoblatt zu Gas- und Ölheizung